Wenn Einkommen oder finanzielle Beiträge plötzlich fehlen
Verstirbt die versicherte Person während der vereinbarten Vertragslaufzeit, wird die vertraglich vereinbarte Todesfallleistung an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt, sofern die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Auszahlung kann helfen, laufende Verpflichtungen, eine Immobilienfinanzierung oder den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen abzusichern.
Absicherung passend zur persönlichen Lebenssituation
Der passende Schutz hängt davon ab, welche Personen und finanziellen Verpflichtungen abgesichert werden sollen.
Familie und Kinder absichern
Eine Risikolebensversicherung kann dazu beitragen, den Lebensunterhalt der Familie abzusichern, wenn ein Einkommen oder ein wesentlicher finanzieller Beitrag dauerhaft wegfällt.
Immobilienfinanzierung absichern
Bei einer Immobilienfinanzierung kann die Versicherungssumme so gewählt werden, dass Hinterbliebene bei der Rückzahlung eines Darlehens finanziell entlastet werden. Neben einer gleichbleibenden kommt dafür auch eine fallende Versicherungssumme infrage.
Partner gegenseitig absichern
Ehepartner, Lebenspartner oder Geschäftspartner können sich mit passenden Vertragsgestaltungen gegenseitig absichern. Dabei sind insbesondere die versicherte Person, der Versicherungsnehmer und das Bezugsrecht sorgfältig festzulegen.
Von der ersten Frage zur passenden Absicherung
Bedarf einordnen
Personen und finanzielle Verpflichtungen betrachten
Schutz gestalten
Versicherungssumme und Laufzeit festlegen
Beratung nutzen
Persönliche Fragen und Vertragsdetails klären
Todesfallschutz ohne Vermögensaufbau
Die Risikolebensversicherung dient der finanziellen Absicherung für den Todesfall. Sie ist grundsätzlich nicht auf einen Vermögensaufbau oder eine Auszahlung bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer ausgerichtet.
Die konkrete Leistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme, der Vertragsgestaltung und den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Bei einer fallenden Versicherungssumme kann die Todesfallleistung während der Laufzeit geringer werden.
Versicherungsnehmer, versicherte Person und bezugsberechtigte Person müssen nicht identisch sein. Die gewählte Zuordnung kann rechtliche und steuerliche Auswirkungen haben und sollte sorgfältig geprüft werden.
Ansprechpartner für Risikolebensversicherung
Für Fragen zur Versicherungssumme, Laufzeit, Vertragsgestaltung und Absicherung der Hinterbliebenen stehen regionale Ansprechpartner zur Verfügung.
Hinweis: Dieser Bereich ist als Werbung gekennzeichnet und stellt Informationen und Zugänge rund um die Risikolebensversicherung bereit. Er ersetzt keine individuelle Beratung und keine Vertragsunterlagen. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen und Produktinformationen des gewählten Versicherers.